COVID

Das Land Brandenburg veröffentlichte am Sonntag, den 22.03.2020 einen Artikel: „Eindämmung des Coronavirus"


"9.
Krankenhäuser müssen,soweit medizinisch erforderlich und vertretbar, ihre personellen und sonstigen Ressourcen schwerpunktmäßig für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit COVID-19 oder Verdacht hierauf einsetzen unddie notwendigen Maßnahmen treffen, um ihr ärztliches und pflegerisches Personal unverzüglich auf dem Gebiet der Intensivpflege mit Beatmungseinheiten und der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit COVID-19 oder Verdacht hierauf zu schulen."
Wir Informieren Sie gern

Senden Sie uns eine Nachricht. Wir melden uns bei Ihnen!

Newsletter abonnieren

Aufklärung: Umgang mit Beatmungspatienten

Online Schulungen

Online Therapieangebote

Support für Ärzte, Pflege und Therapeuten

Share by: